Service
COVID-19 Rückvergütungs-Garantie für Saisonkarten
Wenn der Turracher Höhe Saisonkarten Besitzer bedingt durch eine Corona-Pandemie dauerhaft keine Möglichkeit hat, die Saisonkarte zu nutzen, steht ihm eine nutzungsabhängige Rückvergütung zu.
Diese errechnet sich aus dem bezahlten Kartenpreis abzüglich der folgenden Beträge pro Tageseintritt:
Rückvergütung bei pandemiebedingter dauerhafter Einschränkung der Kartennutzungsmöglichkeit steht dem Saisonkartennutzer dann zu, wenn zwischen dem 24.12.2020 und dem 05.04.2021 einer der folgenden Fälle eintritt:
Der Anspruch auf pandemiebedingte Rückvergütung aus oben angeführten Gründen beginnt mit Kaufzeitpunkt der Turracher Höhe Saisonkarte, jedoch frühestens ab 24.12.2020. Rückvergütungen werden ab 12.04.2020 durchgeführt!